6/20/2015
Zur Aktuelle Entwicklung für Wärmedämm-Verbundsysteme WDVS nach dem EuGH-Urteil zur Bauregelliste
Zur Zeit dürfen in Deutschland nur Wärmedämmverbundsysteme mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung bzw. mit Zustimmung im Einzelfall verbaut werden. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2014 in der Rechtssache C-100/13 widersprechen die deutschen Bauregellisten der Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG). In einem ersten Schritt wurden durch das DIBt mit Ankündigung vom 09.06.2015 die vom EuGH-Urteil direkt benannten Regelungen in der Bauregelliste B Teil 1 außer Vollzug gesetzt und keine neuen bauaufsichtlichen Zulassungen mehr erteilt. Für die übrigen Produkte bestehen die zuletzt bekannt gemachten Fassungen fort . Bis zum 31.01.2016 werden auf Antrag neu Zulassungen erteilt, welche wie auch die bestehenden Zulassungen bis zum Ablauf gültig bleiben. Es ist geplant die Bauregelliste B Teil 1 und sonstige Zusatzanforderungen an harmonisierte Bauprodukte in anderen Regelwerken bis zum 15. 10.2016 vollständig aufzuheben. National erforderliche gehaltenen Anforderungen sollen auf Bauwerkseben umgesetzt werden. Bis zum Ablauf der jeweiligen Zulassungen wird es eine Übergangsfrist geben. WDVS ist als Bausatz in der Bauregelliste B Teil 1 Abschnitt 3 unter Punkt 3.4.4.11 Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme mit Putzschicht erfasst.
Fazit: zukünftig müssen die Anforderungen an Bauprodukte auf Bauwerksebene individuell definiert werden. Die Anforderungen an Planung, Bauüberwachung und Bauausführung werden steigen.
Derzeit gelten die Anforderungen aus den Bauart-Zulassungen, sodass die WDVS und ihre Teile den besonderen Bestimmungen und den Anlagen der jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassung sowie den beim DiBt Deutschen Institut für Bautechnik hinterlegten Angaben entsprechen müssen. Alle für das WDVS eines Bauvorhabens erforderlichen Bauprodukte sind von einem Zulassungsinhaber zu liefern. Eine Kombination von Produkten verschiedener Zulassungen und Zulassungsinhaber ist nicht möglich.
Mängel und Schäden an Fassaden aus WDVS Wärmedämmverbundsystem
http://www.minkus.org/Bauschaden/WDVS/wdvs.html
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7/20/2012
Die GSB Gutachter Sachverständige Bauexperten jetzt auch in Berlin
Das unabhängiges Gutachter- und Sachverständigenbüro für Prüfung und Bewertung im deutsche Bauwesen ist seit 1996 für private und öffentliche Auftraggeber sowie für Gerichte und die Staatsanwaltschaft tätig. Ob bei gefährlichen Bauschäden, vorsorglicher Beweissicherung oder in der internationalen Immobilienbewertung, anerkannte Gutachter und Sachverständige helfen weiter. So konnten die GSB Experten in tausenden Fällen kleinen und großen Immobilieneigentümern vertraulich bei der Lösung von baulichen Fragen zufrieden stellen. Die professionellen GSB Gutachten und Expertisen haben in unzähligen Fällen geholfen, teure und zeitraubende Rechtsstreite zu vermeiden. Regelmäßig prüfen die GSB Ingenieur-Sachverständigen Planung, Ausschreibung, Angebote, Bauverträge sowie Rechnungen und führen vorsorgliche Beweissicherungen von öffentlichen und privaten Bauvorhaben in allen Bereichen des deutschen Bauwesens vom Wohnungs- über den Gewerbebau bis zu Infrastrukturprojekten durch. Die GSB Immobilien-Gutachter ermitteln den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, Immobilien und Eigentumswohnungen nach nationalen und internationalen Standards. Die GSB Gebäude-Experten bewerten technische Baumängel und gefährliche Bauschäden oder stellen die Ursache bei Befall von Pilzen und Insekten vom schwarzen Schimmel bis zum echten Hausschwamm fest. Die GSB Versicherungs-Gutachter berechnen die Schadensumme bei Leitungswasser-, Brand- und Hausratschäden im deutschen Versicherungswesen und begleiten die Schadenregulierung nicht nur in der Gebäudeversicherung. Gern werden die GSB Experten für Sie mit den Niederlassungen in Berlin, Leipzig und Erfurt tätig. Besichtigungen und Gutachten in Deutschland erfolgen innerhalb kürzester Zeit. Die Kontaktinformationen einschließlich Anfrage-Formular für die GSB Niederlassung für Nord-, Ost- und Mitteldeutschland finden Sie unter:www.gsb-experten.de In dringenden Fällen erreichen Sie die GSB Experten telefonisch unter 0179/1145360.
GSB Experten Berlin
Axel-Springer-Straße 39
10969 Berlin
T: 030/2511121
Die GSB Gutachter Sachverständige Bauexperten für Prüfung und Bewertung im deutschen Bauwesen sind seit 1996 in Deutschland als vereidigte Gerichtsgutachter, anerkannte Sachverständige für Schäden an Gebäuden sowie Bauexperten für Prüfung und Bewertung von Immobilien tätig.
11/07/2007
Regeln der Bauwerkserhaltung und Sanierung
Steigende Bautätigkeit in der Altbausanierung
Die allgegenwärtige Klimadiskussion, die veränderte Förderpolitik und die steigenden Energiepreise lassen immer mehr Eigentümer von Bestandsgebäuden eine umfängliche Modernisierung in Angriff nehmen. Dies betrifft Gebäude in Großsiedlungen genauso wie gründerzeitlichen Geschosswohnungsbau und kleinere Ein- und Zweifamilienhäuser. Meist ist sowieso eine Modernisierung fällig, sodass andere bauliche Missstände mit beseitigt werden können.
Aktuelle Anforderungen durch den Gesetzgeber und Förderprogramme
Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparungsverordnung (EnEV
Allgemein anerkannte Regeln der Altbausanierung und Bauwerkserhaltung der WTA
Für den Neubau haben das Deutsche Institut für Normung DIN und die Baustoffindustrie kontinuierlich an der Fortschreibung des Normenwerkes gearbeitet. Diese sind jedoch für das Bauen im Bestand nur teilweise übertragbar, sodass die Bautätigen vom Planer bis zum Ausführenden mit anderen Bauweisen, Bautechniken und mit einem anderen Regelwerk umgehen müssen. Die Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerks-erhaltung und Denkmalpflege WTA hat dazu in 30 Jahren ein europäisches Regelwerk erarbeitet. Dieses ist neben dem DIN das umfangreichste Regelwerk für den Bausektor. Leider wird das Wissen nur in speziellen Seminaren und Studiengängen ausführlich behandelt, sodass davon auszugehen ist, dass nicht auf die Bauwerkserhaltung spezialisierte Planer und Ausführungsbetriebe mit erheblicher Unkenntnis des WTA-Regelwerkes den Bauaufgaben bei der Altbausanierung begegnen.
Auswirkungen auf den Baubestand bezüglich möglicher Bauschäden durch Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Bautechnik und Abgrenzung im Versicherungsfall
Wird nun durch einen Nichtfachmann ein Energiepass mit Vorschlägen zur energetischen Sanierung ausgestellt und die Arbeiten durch unerfahrene bzw. nicht auf dem Gebiet geschulte Planer und Handwerker ausgeführt, so ist mit der Gefahr von erheblichen Bauschäden zu rechnen. Dies stellt einen erhebliches gesamtwirtschaftliches Schadenspotential dar und ist insbesondere für Denkmäler nicht hinzunehmen. So sind zum Beispiel durch falsch eingebaute Dämmungen erhebliche Feuchtigkeitsschäden mit unkontrollierbaren Schädlingsbefall (Hausschwamm, Schimmel, etc.) und damit einhergehenden Substanzverlust die Folge. Hieraus entstehende Abgrenzungsprobleme zu einem Versicherungsfall können nur von einem spezialisierten Sachverständigen mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden. Für den hier tätigen Energieberater, Planer und Handwerker sollte eine Spezialisierung mit vertiefter Kenntnis des WTA-Regelwerkes selbstverständlich sein.
5/30/2007
Beschädigung der Beschichtung von Holzfenstern durch Hagel
Schadensbild kurz nach dem Hagelereignis
Erkennbar sind diese Schäden zunächst nur anhand von Haarrissen in der Beschichtung, welche nur ein geübtes Auge unter Zuhilfenahme einer Lupe erkennt. Die Haarrisse verlaufen kreisförmig um Einschlagstelle teilweise mit Radialrissen.
Schadensverlauf
Durch die Risse kann verstärkt Feuchtigkeit unter die Beschichtung gelangen. Diese führt zu einer erhöhten Holzfeuchtigkeit und zu größerer Quell- und Schwundbeanspruchung. Dadurch löst sich die Beschichtung vom Untergrund. Dieses Schadensbild ist ca. ein Jahr nach dem Hagelereignis für den Fachmann offensichtlich.
Schadensabgrenzung
Ein Hagelschaden ist durch das typische Schadensbild für den Fachmann eindeutig von anderen Beschichtungsschäden abgrenzbar.
Schadensbeseitigung
Lose Teile der Beschichtung müssen entfernt werden und mit einem geeigneten Reparatursystem nachgearbeitet werden. Dabei darf die zulässige Gesamtbeschichtungsdicke nicht überschritten werden.
Wer trägt die Kosten
In der Regel der Eigentümer bzw. seine Gebäudeversicherung.
4/19/2007
Erschütterungen - Einwirkungen auf Gebäude
Was nützt eine solche Norm, wenn diese Messungen bei erschütterungsintensiven Baumaßnahmen nicht durchgeführt werden?
In der Regel ist dann derjenige, der die Erschütterungen indiziert (Baufirma oder dessen Auftraggeber) in der Beweisnot. Denn tritt ein Schaden auf, und sei es der kleinste Riss, so liegt oftmals die Vermutung nahe, dass der Schaden durch die Erschütterungen der Baumaßnahme und sei es der Baustellenverkehr verursacht wurde. Da hilft dann der beste Sachverständige nicht viel. Er kann nur noch mit verursachende Baumängel oder Konstruktionsfehler feststellen.
9/11/2006
Zu dichte Gebäude - eine Bauwerksmangel?
Die Grundlüftung muss ohne Benutzereingriff erfolgen. Diese kann als "Freie Lüftung" z. B. durch Fensterfugen, Fensterlüfter, Lüftungsschächte, etc. erfolgen. Die "Maschinelle Lüftung" erfolgt durch den Einsatz von Lüftern, welche einen planmäßigen Luftstrom erzeugen. Im Bedarfsfall, z. B. bei erhöhter Luftfeuchtigkeit nach dem Duschen, nach dem Kochen u. a., ist in der Regel der Benutzereingriff notwendig. In der "Freien Lüftung" sind die Fenster zu öffnen bzw. in der "Maschinellen Lüftung" ist die Turbotaste zu drücken. Computergesteuerte Wohnraumlüftungsanlagen können über Feuchte- und Temperatursensoren analog der Klimaautomatik im Pkw automatisch hygienische Raumluft sicherstellen. Maschinelle Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung gehören im Niedrigenergie/Passivhaus zum Standard. Die Automatik ist meist Sonderausstattung.
Insbesondere bei der Bauwerkssanierung und bei denkmalgerechten Gebäuden kann wegen geringerer Wärmedämmstandards und Wärmebrücken eine erhöhte Grundlüftung erforderlich werden.
9/07/2006
Schichtverleimtes Holz im bewitterten Außenbereich
Es werden zunehmend schichtverleimte Holzprofile für Holzkonstruktionen verwendet. Im geschützten Innenbereich oder für den Fenster- und Türenbau ist dies durchaus sinnvoll. Dabei müssen die individuellen Anforderungen an die Verleimqualität Beachtung finden. Bei zeitweise erhöhten Anforderungen durch Luftfeuchtigkeit, Kondensat, Temperaturwechsel, Sonneneinstrahlung, etc. muss das Holz und besonders die Leimfuge geschützt werden. Dies ist mit deckenden Anstrichsystemen möglich. Eine dauernde erhöhte Belastung z. B. im ungeschützten Außenbereich mit erheblicher Beaufschlagung mit Niederschlagswasser und direkter Sonneneinstrahlung ist schichtverleimtes Holz in der Regel nicht gewachsen. Hier sollte konstruktives Vollholz Verwendung finden. Insbesondere bei handwerklichen gezimmerten Holzkonstruktionen kann kerngetrenntes Vollholz eine hohe Lebensdauer erreichen, wenn die einschlägigen Handwerksregeln angewendet werden.
Im letzten Herbst wurden historische Holzbrücken in einem Park saniert. Geschädigte Holzteile wurden ausgetauscht, tragende Holzteile teilweise mit Kupfer verblecht, die Fundamente erneuert und die Brücken komplett neu aufgebaut. Leider wurden die Geländerpfosten nicht nach historischem Vorbild, sondern aus schichtverleimten Eichenholz hergestellt. Das Ergebnis ist erschreckend. Sämtliche Leimfugen sind aufgegangen. Die Brücken sind ein Sanierungsfall.