4/19/2007

Erschütterungen - Einwirkungen auf Gebäude

In der DIN 4150 "Erschütterungen - Einwirkungen auf Gebäude" werden Messanordnungen und Anhaltswerte (Grenzwerte) benannt. Solange diese nicht überschritten werden, kann mann nach derzeitigem Erkenntnisstand davon ausgehen, das den Gebrauchswert eines Gebäudes einschränkende Einwirkungen nicht erfolgen. Dabei gelten für historische Gebäude geringere zulässige Werte.

Was nützt eine solche Norm, wenn diese Messungen bei erschütterungsintensiven Baumaßnahmen nicht durchgeführt werden?

In der Regel ist dann derjenige, der die Erschütterungen indiziert (Baufirma oder dessen Auftraggeber) in der Beweisnot. Denn tritt ein Schaden auf, und sei es der kleinste Riss, so liegt oftmals die Vermutung nahe, dass der Schaden durch die Erschütterungen der Baumaßnahme und sei es der Baustellenverkehr verursacht wurde. Da hilft dann der beste Sachverständige nicht viel. Er kann nur noch mit verursachende Baumängel oder Konstruktionsfehler feststellen.